42. Mitteilung der Direktorin: Ab Montag, den 8. Februar 2021 gibt es laut Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 6/2021 für 3 Wochen Fernunterricht. Es braucht wieder eine Eigenerklärung zur Begründung des Verlassens des Hauses oder man erklärt es gegebenenfalls bei einer Kontrolle: